0

Die Zwischenberichtsrichtlinie 1982

eBook - Zweck, Umsetzung, Handhabung und Auswirkungen dieser die Börsenpublizität fördernden gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift

Erschienen am 10.09.2002, 1. Auflage 2002
Auch erhältlich als:
58,00 €
(inkl. MwSt.)

Download

E-Book Download
Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783832458270
Sprache: Deutsch
Umfang: 139 S., 13.78 MB
E-Book
Format: PDF
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Inhaltsangabe:Einleitung:Die Magisterarbeit behandelt eine EU-Richtlinie, die wesentliche Auswirkungen auf das österreichische Börsenrecht hatte, da durch sie die Publizitätsvorschriften im Bereich der Zwischenberichterstattung wesentlich verschärft und somit auch verbessert wurden. Ich habe bewusst ein Thema im Börsenrecht gewählt, da die Börse schon immer eine gewisse Faszination auf mich ausgeübt hat, und ich mein zukünftiges Berufsleben auch dergestalt ausüben möchte, dass zumindest ein kleiner ?börsenrechtlicher Aspekt? enthalten ist.Die externe Rechnungslegung börsenotierter Unternehmen wird grundsätzlich durch zwei unterschiedlich geartete Rechtsbereiche bestimmt bzw. geregelt.Einerseits erfordert das Gesellschaftsrecht eine regelmäßige, jährliche Rechnungslegung in Form des Jahresabschlusses und des Lageberichtes , andererseits enthält das Börserecht umfangreiche Publizitätspflichten, die im Zuge der fortschreitenden Harmonisierung des europäischen Kapitalmarktrechtes immer mehr an Bedeutung erlangen.Bis zum Jahre 1990 bestand für Emittenten, deren Wertpapiere zum amtlichen Handel zugelassen waren, keine Verpflichtung zu einer regelmäßigen, sich aus börserechtlichen Bestimmungen ergebende unterjährige Berichterstattung. Bis dahin war der Jahresabschluss im Rahmen der externen Rechnungslegung das Maß aller Dinge und freiwillige, unterjährige Berichte waren die krasse Ausnahme.Basierend auf die Art 54 Abs 3 lit g und 100 EWG- Vertrag hat der Rat der Europäischen Gemeinschaft am 15. Februar 1982 die Richtlinie über regelmäßige Informationen, die von Gesellschaften zu veröffentlichen sind, deren Aktien zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind , erlassen. Diese RL ? im folgenden ZwischenberichtsRL genannt ? verpflichtet amtlich notierende Aktiengesellschaften zur Erstellung und Veröffentlichung eines Halbjahres- bzw. eines Zwischenberichts.Die RL, die ähnlich den beiden ProspektRL Inhalt und Art der Veröffentlichung dieses Berichts festlegt , ist in enger Beziehung mit dem Lagebericht und dem Jahresabschluss zu betrachten und dient primär dem Anlegerschutz. Die ZwischenberichtsRL, die stark auf den RechnungslegungsRL aufbaut, erfüllt im Bereich der amtlich an der Börse notierenden AGs eine wesentliche Lückenfüllungsfunktion, da weder die RechnungslegungsRL noch das österreichische RLG ? im Gegensatz zu angloamerikanischen Regelungen ? keine viertel- oder halbjährliche Zwischenberichtspflicht normiert.Im []

Informationen zu E-Books

„E-Book“ steht für digitales Buch. Um diese Art von Büchern lesen zu können wird entweder eine spezielle Software für Computer, Tablets und Smartphones oder ein E-Book Reader benötigt. Da viele verschiedene Formate (Dateien) für E-Books existieren, gilt es dabei, einiges zu beachten.
Von uns werden digitale Bücher in drei Formaten ausgeliefert. Die Formate sind EPUB mit DRM (Digital Rights Management), EPUB ohne DRM und PDF. Bei den Formaten PDF und EPUB ohne DRM müssen Sie lediglich prüfen, ob Ihr E-Book Reader kompatibel ist. Wenn ein Format mit DRM genutzt wird, besteht zusätzlich die Notwendigkeit, dass Sie einen kostenlosen Adobe® Digital Editions Account besitzen. Wenn Sie ein E-Book, das Adobe® Digital Editions benötigt herunterladen, erhalten Sie eine ASCM-Datei, die zu Digital Editions hinzugefügt und mit Ihrem Account verknüpft werden muss. Einige E-Book Reader (zum Beispiel PocketBook Touch) unterstützen auch das direkte Eingeben der Login-Daten des Adobe Accounts – somit können diese ASCM-Dateien direkt auf das betreffende Gerät kopiert werden.
Da E-Books nur für eine begrenzte Zeit – in der Regel 6 Monate – herunterladbar sind, sollten Sie stets eine Sicherheitskopie auf einem Dauerspeicher (Festplatte, USB-Stick oder CD) vorsehen. Auch ist die Menge der Downloads auf maximal 5 begrenzt.