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Die kleine Aktiengesellschaft (AG). Anspruch und Wirklichkeit. Zum 'Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktiengesetzes'

Erschienen am 22.01.2018, 1. Auflage 2018
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783668607521
Sprache: Deutsch
Umfang: 28 S.
Format (T/L/B): 0.3 x 21 x 14.8 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 10 Punkte, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktiengesetzes hat sich der Gesetzgeber einer lang diskutierten Problematik angenommen, nämlich der Eigenkapitalausstattung der deutschen Wirtschaft, insbesondere der des Mittelstandes. Bereits 1984 wurde vom 55. Deutschen Juristentag die Eigenkapitallücke deutscher Unternehmen beklagt. Besonders im internationalen Vergleich schien eine Reform des Aktiengesetzes vonnöten zu sein, um die starre Unterteilung der beiden Kapitalgesellschaften, der GmbH und der AG zu lockern. Das deutsche Aktienrecht orientierte sich ausschließlich an den großen Publikumsgesellschaften, da der Gesetzgeber davon ausging, dass kleinere und mittelständische Unternehmen die kapitalgesellschaftliche Rechtsform der GmbH und die großen Unternehmen, die der Aktiengesellschaft wählen sollten. Diese grundsätzliche Trennung der beiden kapitalgesellschaftlichen Rechtsformen, die der GmbH, als flexible sehr satzungsautonome und die der Aktiengesellschaft, als satzungsstrenge und unflexible Gesellschaftsform, führte dazu, dass der Mittelstand die Form der Aktiengesellschaft weitgehend gemieden hat. Schon im Jahre 1986 griff das Bundesministerium der Justiz diese Überlegungen auf und versuchte die Notwendigkeit bezüglich der Lockerung aktienrechtlicher Bestimmung festzustellen. Hierzu wurden im Rahmen einer Studie Wirtschafts- und Fachverbände befragt, inwieweit das Aktienrecht an die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen angepasst werden könnte. Im Ergebnis war Einigkeit der Spitzenverbände der Wirtschaft festzustellen, dass besonders für die mittleren Unternehmen ein Regelungsbedarf bestand. Grundlage für alle Überlegungen war die wirtschaftliche Grundkonzeption der deutschen Wirtschaft der 80er Jahre. Besonders die gesellschaftsrechtliche Ausrichtung der Unternehmen in Deutschland.

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