Beschreibung
Diese Arbeit befasst sich mit dem Umfang und den Grenzen der Abweichungsbefugnis im Raumordnungsrecht nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GG und vergleicht das Bayerische Landesplanungsgesetz aus dem Jahr 2012 mit dem bundesrechtlichen Raumordnungsgesetz.
Autorenportrait
Tina Voigt, geboren in Kaufbeuren, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Nach Erstem und Zweitem juristischen Staatsexamen war sie als Akademische Rätin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Regensburg tätig.
Inhalt
Inhalt: Abweichungsgesetzgebung im Bereich der Raumordnung – Kompetenz des Bundes kraft Natur der Sache für die Bundesraumordnung – Umsetzung der Abweichungsgesetzgebung im Bayerischen Landesplanungsgesetz 2012 – Vergleich Raumordnungsgesetz 2009 / Bayerisches Landesplanungsgesetz 2012.