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Straffreistellung aufgrund von Drittverhalten

Zurechnung und Freistellung durch Macht

Erschienen am 25.05.2007, 1. Auflage 2007
119,00 €
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783161492068
Sprache: Deutsch
Umfang: XIX, 400 S.
Einband: Leinen

Beschreibung

In der gegenwärtigen Strafrechtsdogmatik ist es bisher wenig geklärt, wann und warum es normativ angezeigt ist, einen Täter deshalb zu entlasten, weil eine dritte Person in das verbotene Geschehen eingreift. Arndt Sinn bringt deshalb die Typen freistellenden Drittverhaltens in eine eigene Ordnung, um sie dann in Bezug zum Strafrechtssystem zu bewerten und auf ein neues Prinzip strafrechtlicher Zurechnung und Freistellung - Macht - zu gründen. Konkreter Untersuchungsgegenstand sind die Situationen, in denen eine Rechtsgutsbeeinträchtigung aufgrund des Verhaltens einer anderen Person, die nicht Opfer, sondern ein Dritter ist, den Strafbarkeitsausschluss oder eine Strafmilderung zur Folge hat (z. B. in Fällen von vis absoluta oder bei Verwaltungsakzessorietät). Das hohe Abstraktionsniveau der anerkannten Freistellungsgründe und die gedankliche Trennung der miteinander agierenden Personen bei der Fallprüfung erschweren es, das Verhalten des Dritten als Freistellungsgrund wahrzunehmen. Der Autor versucht deshalb, die Begriffe des Verbrechens, der Zurechnung und der Freistellung an eine soziale Größe zu binden, die wegen ihres universellen Charakters geeignet ist, die Verbindung zwischen Sein und Sollen herzustellen und als Grundlage im Bereich der Strafrechtsdogmatik zu dienen. Erstmals erarbeitet der Autor hier anhand der Drittbeteiligungsfälle eine machttheoretische Verbrechenskonzeption, die das Verhältnis von Macht und Recht von vornherein in ihren Denkansatz aufnimmt. Das Buch bietet darüber hinaus die Grundlage für eine machttheoretisch fundierte Handlungslehre.

Autorenportrait

ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht sowie Strafrechtsvergleichung an der Juristischen Fakultät der Universität Osnabrück und Direktor und Gründer des Zentrums für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien (ZEIS).