0

Rechtsbetrachtungen von LINKS

Ausgewählte Aufsätze und Schriften nach 1990

Erschienen am 01.02.2007, 1., Aufl.
Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783897068520
Sprache: Deutsch
Umfang: 528
Format (T/L/B): 21.0 x 13.0 cm

Beschreibung

Dass insbesondere in bürgerlichen Gesellschaften die Menschen nicht gleichbehandelt werden, ein mögliches Recht auf Arbeit, ein Leben in Würde nur auf dem Papier verbürgte theoretische Rechte bleiben, musste der Autor vielfach nach 1990 im Gerichtssaal und anderswo erfahren. Mit dem Untergang der DDR verloren Millionen Bürger im Osten des vereinigten Deutschlands plötzlich ihre soziale Stellung, ihren Arbeitsplatz, ihre Wohnung, sie wurden zu Menschen zweiter Klasse degradiert. In der Sonderrechtszone der fünf neuen Bundesländer sollte Vergangenheitsbewältigung nunmehr im Gerichtssaal ausgetragen werden, dem Antikommunismus wurden Tür und Tor geöffnet, statt Recht wurde Unrecht gesprochen, die Sieger saßen zu Gericht. Erich Buchholz setzte sich mit diesen Umständen auseinander. Er kommentierte die Rechtspraxis, schrieb Aufsätze, brachte seine Kenntnisse, insbesondere zur Rechtstheorie und die Erfahrungen aus den Gerichtssälen ein. Der Herausgeber, die Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Hilfe, GRH e.V. hat die wichtigsten Schriften und Aufsätze seit 1990 gesammelt und in diesem Band geordnet in drei Themenkomplexen – Menschenrecht, Rechtsgeschichte und -theorie und Rechtspraxis – herausgebracht. „Wer sich auf Menschenrechte beruft, erhebt Anspruch darauf, vom Recht des Menschen, der Menschen, vom Recht für den und für die Menschen zu sprechen und diese Rechte einzufordern. Vom Recht des und der Menschen zu sprechen unterstellt die Gleichheit der Menschen – sonst wäre von bestimmten Rechten bestimmter Menschen zu reden.“ Auszug aus vorliegendem Band „Alle Menschen sind von Natur aus gleichermaßen frei und unabhängig und besitzen gewisse angeborene Rechte“. Art. 1 der Bill of Rights (Virginia) vom 12. 6. 1776 „Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es.“. Art. 1 der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. 8. 1789 „Ich habe ja nichts gegen die Klassenjustiz. Mir gefällt nur die Klasse nicht, die sie macht. Und dass sie noch so tut, als sei das Zeug Gerechtigkeit – das ist hart und bekämpfenswert.“ Kurt Tucholsky „In der Masse der juristischen, historischen, politischen Literatur, die diesem Thema gewidmet ist, gehen die vereinzelten Stimmen ostdeutscher Autoren, die sich gegen das Verdikt der DDR als ‚Unrechtsstaat’ wehren, unter“. Neue Justiz

Autorenportrait

Prof. Dr. jur. habil. Erich Buchholz geb. 1927 in Berlin 1948-1952 Juristisches Studium an der Humboldt-Universität; wiss. Assistent, 1956 Promotion (über Strafzumessung), 1963 Habilitation (zum Diebstahl), 1957 Dozentur. Seit 1965 Professor mit Lehrauftrag, später Ordinarius, Leiter des Instituts für Strafrecht, 1966 Dekan der jur. Fakultät 1976 Direktor der Sektion Rechtswissenschaft. Vorsitzender des wiss. Beirats für Rechtswissenschaft beim Minister für das Hoch- und Fachschulwesen. Seit 1952 zahlreiche Publikationen in der Neuen Justiz, Staat und Recht, später auch in Polen, der Sowjetunion, Italien, Frankreich, Schweden, den USA und in der BRD. Verantwortliche Mitwirkung oder Herausgeberschaft bei Lehrbüchern. Mitautor des Buches „Sozialistische Kriminologie“ – einem international beachteten Standardwerk, das ins englische, russische und japanische übersetzt wurde. Teilnahme an zahlreichen wiss. Konferenzen im In- und Ausland, auch an von den UN veranstalteten Kongressen. Mitglied in mehreren internationalen Vereinigungen. Seit 1990 Rechtsanwalt. Zuletzt sind u. a. erschienen: Siegerjustiz? Die politische Strafverfolgung infolge der Deutschen Einheit, Berlin 2003 Dem Unrecht wehren. Ein Berliner Jurist erzählt, Berlin 2006